Kosten
Eine kinesiologische Behandlung kostet Fr. 120.–/Std.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Ja, wer bei seiner Krankenkasse eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, erhält je nach Versicherung die ganzen Kosten oder einen Teil davon zurückerstattet. Einzelheiten sind direkt bei der Zusatzversicherung abzuklären. Ich bin als Kinesiologin von den Krankenkassen anerkannt (EMR-Nr. 17726; ZSR-Nr. F293160).
Hinweis: Die Franchisen der Grundversicherung gelten nicht für die Zusatzversicherung.